Feuerschutztüren sind auch als Brandschutztüren oder Feuerschutzabschluss bekannt. Sie verhindern das Durchdringen von Feuer für eine gewisse Zeit. Ihr Einbau ist sogar teilweise vorgeschrieben.
Feuerwiderstandsklassen
Wie lange Feuerschutztüren die Flammen eindämmen, hängt von der sogenannten Feuerwiderstandsklasse ab. Hierbei wird zwischen vier Klassen unterschieden:
Feuerwiderstandsklasse |
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T30 feuerhemmend |
T60 hoch-feuerhemmend |
T90 feuerbeständig |
T120 hoch-feuerbeständig |
Die jeweiligen Zahlen geben an, wie viele Minuten die Tür dem Feuer standhält, bis sie den Durchtritt nicht mehr verhindern kann. Die jeweils erforderliche Feuerwiderstandsklasse steht in Relation zu der Gebäudenutzung.
Anforderungen
Feuerschutztüren müssen neben der Einhaltung der entsprechenden Feuerwiderstandsklasse noch weitere Kriterien meistern, um eine Zulassung zu erhalten:
- Sie müssen sich selbst nach Überschreiten ihrer Feuerwiderstandsklassen entsprechenden Zeit noch öffnen lassen.
- Die Türkonstruktion muss mit einem Türschließer oder einem Federband ausgestattet werden, damit sie selbstschließend ist.
- Sie muss einer Dauerfunktionsprüfung standhalten.
- Alle Bestandteile der Tür müssen als Komplettpaket von einem Hersteller kommen.
Verpflichtender Einbau
Wo Sie genau Feuerschutztüren einbauen lassen müssen, hängt vom jeweiligen Bundesland und dessen Sonderbauvorschriften ab. Bei privaten Gebäuden ist das meist die Tür zwischen Wohngebäude und Garage. Informieren Sie sich sicherheitshalber bei Ihrem zuständigen Bauamt.